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Rauch- Wärmeabz.
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Eine funktionierende RWA- Anlage schützt Leben und Sachwerte

Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) ist eine ruhende Sicherheitseinrichtung für den Brandfall. Sie dient dem Rauchabzug, nützt hier d er Personenrettung, ermöglicht den Wärmeabzug und sichert die Gebäudestruktur vor kapitalen Verlusten. Um hier einer versteckten Funktionsunfähigkeit im Brandfall vorzubeugen, ist eine regelmäßige Instandhaltung und Überwachung erforderlich.

 

Instandhaltung für die Sicherheit


Sofern RWA- Anlagen vorhanden sind, ist der Betreiber für die Einsatzbereitschaft seiner Anlage verantwortlich. Gemäß den §§ 3 und 17 der Musterbauordnung (MBO) sowie den entsprechenden Landesbauordnungen (LBO) wird eine Instandhaltung von Anlagen des baulichen Brandschutzes gesetzlich vorgeschrieben.

Insbesondere gilt dies bei Anlagen, die aufgrund von bauaufsichtlichen Auflagen für die Baufreigabe bzw. Nutzungsfreigabe gefordert und installiert wurden. Zudem wird bereits in bauaufsichtlichen Auflagen der Abschluss eines Wartungsvertrages vorgeschrieben.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen nach DIN 18 232 regelmäßig, mindestens jährlich, komplett mit allen Bestandteilen auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft und sofern erforderlich, instandgesetzt werden.

 

Umfang der Instandhaltung


Nach entsprechenden Checklisten werden folgende Arbeiten durchgeführt:

Kontrolle der Betätigungs- und Steuerelemente auf Funktion Prüfung des Energievorrates
Kontrolle der Kohlendioxid-Flaschen auf Gewicht und Korrosionserscheinungen
Prüfung der Akkumulatoren auf Belastbarkeit bzw. Austausch nach Ablaufdatum Prüfung der pneumatischen oder elektrischen Steuerleitungen
Druckprüfungen oder Durchgangsmessungen
Funktionsprüfung bei thermischen Auslösern und zentralen Betätigungselementen durch Kohlendioxid
Reinigung und Fetten von einzelnen Bauteilen
Prüfung oder Austausch von Druckgasgeneratoren und Dichtungen
Überprüfung von elektromagnetischen oder motorbetriebenen Ansteuerungen Funktionsprüfung, Kontrolle und Justierung an den einzelnen Rauchklappen
Prüfung von Zubehöreinrichtungen der jeweiligen RWA- Anlage
 

 

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Stand: 24. Februar 2006